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Barrierefreies Webdesign       

Was bedeutet das?

Nehmen Sie ein einfaches Beispiel: Sie haben sich beide Hände leicht verbrüht. Können Sie dann noch eine Maus bedienen? Wahrscheinlich nicht! Oder Ihre Maus ist defekt - und Sonntags wieder alle Läden zu ...
Einigermaßen erfahrene Anwender wissen zumindest, dass eine Navigation auch mit der Tab-Taste möglich ist, nicht gerade komfortabel, aber eben möglich. Ganz anders sieht es für einen Sehbehinderten aus: Die winzig kleine 8pt-Schrift bei einer Auflösung von 1024 x 768 benötigt für Normalsichtige schon fast eine Lupe, Und Blinde, für die das WWW ein Segen ist, sehen nicht, wohin sie denn 'klicken' sollen.

Barrierefreies Webdesign bedeutet also: Allen Nutzern, egal mit welcher temporärer oder dauernder Behinderung den Zugriff zu ermöglichen.

Aber was passiert mit meinem wunderschönen Design, mit meinen Bildern?


Mit den Bildern ist es ganz einfach: Rufen Sie einen Freund an und beschreiben sie ihm ein Bild auf Ihrer Website. Wenn er es sich vorstellen kann, benutzen Sie diese Beschreibung als Text für das Bild. Ganz einfach!
Das recht aufwändige Design einer Seite benötigt andere Mittel um barrierefrei werden zu können. Wir haben uns daran gewöhnt, Seitenformatierung mit blinden Tabellen zu realisieren oder mit 1-Pixel-Gifs als Abstandhalter etc.. Versuchen Sie einmal, die Bilder abzuschalten ... ist Ihre Seite dann immer noch genaus so aussagekräftig wie mit den Illustrationen? Wenn ja, Gratulation, wenn nein ... irgendetwas haben Sie vergessen. Kaum oder überhaupt nicht ersetzbar sind die häufig eingesetzten Flash-Grafiken, mit denen auch komplette Websites gestaltet werden können. Hier müssen andere Wege beschritten werden: Auch Flash-Inhalte können barrierefrei sein. Ist dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, soll der Inhalt alternativ als Text oder HTML-Seite angeboten werden.
Unsinnig? Ich denke nein, schon alleine in der BRD sind ca. 8-9 % der Bevölkerung auf die eine oder andere Weise behindert, von zeitweiser Behinderung durch Krankheit, Unfall etc. ganz zu schweigen. Dieser Kundenkreis könnte Ihnen fehlen!

Und was jetzt?


Den Umgang mit HTML, der Seitenbeschreibungssprache des WWW zu erlernen, ist nicht besonders schwierig - notfalls MS Word benutzen und als HTML ausgeben lassen. Dies erzeugt eine im entsprechenden Browser von Microsoft lesbare Webseite - aber eben nur in diesem! Macht nichts, werden Sie sagen, damit sind 90 % der Nutzer weltweit abgedeckt ... aber: siehe oben, die restlichen 10 % würden auch gerne wissen, was ganz speziell Sie zu sagen haben. Und dabei geht es nicht um Behinderungen, die Anwender benutzen nur einfach eine andere Software!

Hilfe!?


Es gibt Hilfe!
Allein die konsequente Anwendung der nationalen und internationalen Empfehlungen und Richtlinien erzeugen einen nicht nur korrekt in jedem Browser anzeigbaren Code sondern auch und vor allem barrierefreie Seiten.

Rechtliche Grundlagen


In den USA ist Barrierefreiheit auf staatlichen und einem Teil der kommerziellen Seiten bereits einklagbar. Zum Glück sind wir in Deutschland noch nicht ganz so weit. Aber: die gesetzlichen Bestimmungen sind bereits vorhanden! Wahrscheinlich wenig bekannt: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) vom 17. Juli 2002.
Ganz so schlimm trifft es uns noch nicht, diese Verordnung gilt zunächst nur für die Angebote von Bundesbehörden. Die Anwendung auf kommerzielle Webseiten wird jedoch dringend empfohlen und von Behindertenverbänden auch gefordert.

Technisches


Sowohl das W3C als auch das mit diesem verbundene WAI bemühen sich mit der Herausgabe von Richtlinen um einfachere und bessere Zugänglichkeit des WWW.

Was ist zu berücksichtigen?


Für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten können wir 3 Bereiche unterscheiden:
  • Technische Bedingungen:
    Geräte ohne Mausbedienung
    geräuschvolle Umgebung
    zu starke oder zu schwache Beleuchtung
    Geräte mit Sprachbedienung
  • Bewegungseinschränkungen:
    vom Rheuma bis Muskelschwäche und Parkinson
  • Fehlsichtigkeiten wie Farbenblindheit, starker Astigmatismus, Blindheit
Für alle Handicaps soll die Website uneingeschränkt nutzbar sein.
Zu berücksichtigen sind auch die Anwender, welche Schwierigkeiten beim Verständnis der angebotenen Texte haben oder Text in einer Fremdsprache vorliegt, die der Benutzer nur teilweise beherrscht. Hinzu kommen veraltete Browsertypen, reine Textbrowser oder einfach nur ein weniger gebräuchliches Betriebssystem.

Es sind also viele Steinchen des Mosaiks zu bewegen, um möglichst allen den Zugang zu den Informationen zu gewährleisten.

Und wie geht das?


Die Seiten werden zunächst auf Zugangsbeschränkungen geprüft. Grundlegende Funktionen können bereits im Vorfeld mit einem Blick auf den Quellcode erkannt und ggf. berichtigt werden. Dann kommen spezielle Validierungstools zum Einsatz, die den Code prüfen und entweder nur auf Fehler hinweisen oder diese im gleichen Arbeitsgang korrigieren können. Bestimmte Korrekturen können nur nach einer visuellen Inspektion durchgeführt werden, so z.B. ungeeignete Farbeinstellungen für Hintergrund und Textfarbe. Für das Verständnis notwendige Bilder müssen ggf. mit einer ausführlichen Beschreibung in separater Datei versehen werden, bei zur Navigation verwendeten Grafiken genügt eine kurze Angabe im Quelltext.

Multimediainhalte müssen ggf. mit einer Tonspur ergänzt werden, bestimmte Inhalte sogar durch eine zusätzliche Textdatei begleitet werden.

Danach kommt die Kontrolle mit unterschiedlichsten Browsern, auch unter Abschaltung aller Funktionen wie Java-Script etc., ohne Bildanzeige oder nur textbasiert sowie mit Spezialbrowsern zur Sprachausgabe. Besonders die textbasierten Browser sind für stark Sehbehinderte und Blinde wichtig, da diese mit entsprechenden Geräten für die Audio-Ausgabe oder einer Braille-Zeile kombiniert werden können.

Mein Angebot


Eine einfache Prüfung Ihrer Seiten auf Einhaltung der Standards und Barrierefreiheit ist recht günstig, selbstverständlich abhängig von der Größe Ihres Projektes.
Für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gelten Sonderkonditionen.
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